Expertise

Lösungen für Ihre Krisensituation

Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens prüfen: Wann Sie als Geschäftsführer handeln sollten


Wenn Ihre Firma einzelne Zahlungen nicht mehr pünktlich leisten kann, bedeutet das nicht automatisch Insolvenz. Im Geschäftsalltag kann es vorkommen, dass Kunden später zahlen, Abbuchungen ungünstig fallen oder kurzfristig weniger Liquidität verfügbar ist als erwartet.


Entscheidend ist aber nicht, ob es gelegentlich eng wird. Entscheidend ist, ob Ihr Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten insgesamt noch erfüllen kann.


Genau diese Frage muss konkret geprüft werden, sobald Rechnungen offenbleiben, Gläubiger mahnen oder Zahlungen nur noch nach Dringlichkeit ausgewählt werden. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist die Zahlungsfähigkeit nicht nur eine betriebswirtschaftliche Frage. Sie kann auch rechtliche Pflichten auslösen.


Was Zahlungsfähigkeit bedeutet


Zahlungsfähigkeit bedeutet, dass Ihr Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann.


Fällig ist eine Zahlung, wenn der Gläubiger sie verlangen darf. Das betrifft zum Beispiel Lieferantenrechnungen, Miete, Leasingraten, Kreditraten, Löhne, Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und sonstige laufende Verpflichtungen.


Für die Prüfung reicht es nicht aus, dass überhaupt noch Geld eingeht oder einzelne Zahlungen noch geleistet werden. Maßgeblich ist, ob die fälligen Zahlungen insgesamt mit den verfügbaren Mitteln erfüllt werden können.


Wenn Ihre Firma also noch einzelne Rechnungen bezahlt, aber andere fällige Zahlungen liegen bleiben, ist die Zahlungsfähigkeit nicht automatisch gesichert. Dann ist zu prüfen, ob nur eine kurzfristige Zahlungsstockung besteht oder ob bereits Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung vorliegen kann.


Warum der Kontostand allein nicht genügt


Viele Geschäftsführer schauen in einer angespannten Lage zuerst auf den Kontostand. Das ist nachvollziehbar, aber für eine belastbare Prüfung nicht ausreichend.


Der Kontostand zeigt nur, wie viel Geld in diesem Moment vorhanden ist. Er zeigt nicht, welche Zahlungen bereits fällig sind, welche Abbuchungen in den nächsten Tagen erfolgen, welche Kunden tatsächlich zahlen und welche Gläubiger bereits Maßnahmen vorbereiten.


Eine Firma kann heute noch ein positives Konto haben und trotzdem in wenigen Tagen nicht mehr zahlungsfähig sein, wenn hohe fällige Zahlungen anstehen. Umgekehrt kann ein niedriger Kontostand vorübergehend beherrschbar sein, wenn sichere Zahlungseingänge kurzfristig zu erwarten sind.


Deshalb muss die Zahlungsfähigkeit anhand einer Gegenüberstellung geprüft werden: Auf der einen Seite stehen die fälligen Verbindlichkeiten. Auf der anderen Seite stehen die tatsächlich verfügbaren liquiden Mittel.


Welche Mittel wirklich verfügbar sind


Verfügbare Liquidität ist nicht alles, was theoretisch irgendwann eingehen könnte.


Zu berücksichtigen sind vor allem Bankguthaben, Kassenbestände, tatsächlich nutzbare Kreditlinien und kurzfristig sicher eingehende Zahlungen. Eine offene Kundenrechnung ist dagegen noch keine Liquidität. Sie hilft nur, wenn der Zahlungseingang mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtzeitig erfolgt.


Gerade in einer angespannten Lage sollten erwartete Zahlungseingänge vorsichtig bewertet werden. Entscheidend ist nicht, ob ein Kunde irgendwann zahlen soll. Entscheidend ist, ob der Betrag rechtzeitig und sicher verfügbar ist, um fällige Verpflichtungen zu erfüllen.


Wenn die Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma nur davon abhängt, dass mehrere Kunden pünktlich zahlen, sollte diese Annahme nicht ungeprüft bleiben. Dann muss beurteilt werden, ob diese Zahlungseingänge tatsächlich belastbar sind.


Fällige Zahlungen sind der Maßstab


Bei der Prüfung der Zahlungsfähigkeit kommt es nicht auf die Gesamthöhe aller Verbindlichkeiten an. Maßgeblich ist, welche Zahlungen fällig sind.


Eine Firma kann hohe Verbindlichkeiten haben und dennoch zahlungsfähig sein, wenn diese Verbindlichkeiten später fällig werden und die laufenden Zahlungen geleistet werden können. Umgekehrt kann ein Unternehmen mit überschaubaren Schulden zahlungsunfähig sein, wenn bereits fällige Beträge nicht mehr bezahlt werden können.


Deshalb muss geklärt werden, welche Forderungen bereits fällig sind, welche in den nächsten Tagen fällig werden, welche gestundet wurden und welche Beträge bestritten oder noch nicht endgültig geklärt sind.


Diese Unterscheidung ist wesentlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob eine vorübergehende Belastung vorliegt oder ob die Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma konkret gefährdet ist.


Wenn nicht mehr alle Gläubiger bezahlt werden können


Ein besonderes Anzeichen liegt vor, wenn nicht mehr nach Fälligkeit bezahlt wird, sondern nach Druck.


Dann erhält der Gläubiger Geld, der mahnt, anruft, mit Lieferstopp droht oder eine Vollstreckung ankündigt. Andere fällige Rechnungen bleiben liegen, weil sie im Moment weniger Druck erzeugen.


Das ist menschlich nachvollziehbar. Für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit reicht eine solche Vorgehensweise aber nicht aus. Denn Zahlungsfähigkeit bedeutet nicht, dass einzelne Gläubiger noch bedient werden können. Entscheidend ist, ob die fälligen Zahlungspflichten insgesamt erfüllt werden können.


Wenn Ihre Firma nur noch auswählt, wer bezahlt wird und wer warten muss, sollte die Zahlungsfähigkeit konkret geprüft werden.


Besondere Aufmerksamkeit bei Finanzamt, Krankenkassen und Löhnen


Rückstände bei Lieferanten können den Betrieb beeinträchtigen. Rückstände bei Banken können die Finanzierung belasten. Rückstände beim Vermieter können den Standort betreffen.


Besonders sorgfältig zu beurteilen sind jedoch Rückstände bei Finanzamt, Krankenkassen und Arbeitnehmern.


Bei Steuern kann der Druck durch Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder Kontopfändungen steigen. Bei Sozialabgaben können zusätzlich persönliche Risiken für Geschäftsführer entstehen. Auch verspätete oder unvollständige Lohnzahlungen sind ein deutliches Signal, dass die Liquidität nicht mehr zuverlässig ausreicht.


Das bedeutet nicht, dass jeder Rückstand sofort Insolvenz bedeutet. Es bedeutet aber, dass solche Rückstände nicht wie gewöhnliche offene Rechnungen behandelt werden sollten.


Warum die Prüfung für Geschäftsführer wichtig ist


Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist die Zahlungsfähigkeit besonders relevant.


Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, können Insolvenzantragspflichten entstehen. Wird zu spät geprüft oder zu lange abgewartet, können persönliche Risiken hinzukommen.


Sie müssen als Geschäftsführer nicht bei jeder verspäteten Zahlung sofort von Insolvenz ausgehen. Sie dürfen die Lage aber auch nicht ungeprüft weiterlaufen lassen, wenn fällige Zahlungen nicht mehr vollständig geleistet werden können.


Erforderlich ist eine nachvollziehbare Prüfung auf Grundlage aktueller Zahlen. Dazu gehören fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Liquidität, sichere Zahlungseingänge und eine kurzfristige Liquiditätsplanung.


Zahlungsfähigkeit ist keine Momentaufnahme


In einer angespannten Lage kann sich die Liquidität täglich verändern.


Ein Zahlungseingang kann kurzfristig entlasten. Eine Abbuchung, Rücklastschrift, Pfändung oder ein Lieferstopp kann die Lage wieder verändern. Deshalb genügt es in der Krise nicht, die Zahlungsfähigkeit einmal grob einzuschätzen.


Sie sollte fortlaufend überwacht werden, solange fällige Zahlungen nicht sicher geleistet werden können. Praktisch bedeutet das: Die Liquiditätsübersicht muss aktuell gehalten werden. Fällige Zahlungen müssen ergänzt werden. Erwartete Zahlungseingänge müssen realistisch bewertet werden. Zahlungszusagen sollten nur gemacht werden, wenn sie tatsächlich eingehalten werden können.


Was eine Prüfung leisten muss


Eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit soll nicht dramatisieren. Sie soll feststellen, welche Lage tatsächlich besteht.


Nach der Prüfung sollte erkennbar sein, ob Ihre Firma aktuell zahlungsfähig ist, ob eine Zahlungsunfähigkeit droht, welche Zahlungen besonders beachtet werden müssen und ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht.


Außerdem sollte klar werden, welche Gespräche erforderlich sind. Das kann Banken, Finanzamt, Krankenkassen, Lieferanten, Vermieter, Leasinggeber oder Gesellschafter betreffen.


Erst wenn diese Punkte geklärt sind, kann die Geschäftsführung auf einer belastbaren Grundlage entscheiden.


Fazit


Die Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma sollte geprüft werden, sobald fällige Zahlungen nicht mehr sicher oder nicht mehr vollständig geleistet werden können.


Entscheidend ist nicht, ob der Betrieb noch läuft, ob Kunden vorhanden sind oder ob einzelne Zahlungen noch möglich sind. Entscheidend ist, ob die fälligen Zahlungspflichten insgesamt mit den verfügbaren Mitteln erfüllt werden können.


Für Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist diese Prüfung besonders wichtig. Sie schafft Klarheit über die wirtschaftliche Lage und über mögliche rechtliche Pflichten.

Kontakt

Situation schildern

Melden Sie sich jetzt für ein erstes Gespräch

Kontakt

Kontakt