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Rücklastschriften im Unternehmen: Wann Sie die Liquidität prüfen sollten
Wenn in Ihrer Firma eine Lastschrift zurückgegeben wird, ist das nicht nur ein technischer Vorgang auf dem Geschäftskonto.
Eine Rücklastschrift bedeutet, dass eine vorgesehene Zahlung nicht ausgeführt oder zurückgegeben wurde. Das kann im Einzelfall organisatorische Gründe haben. Es kann aber auch zeigen, dass die kurzfristige Liquidität nicht mehr sicher gesteuert wird.
Für Sie als Geschäftsführer ist deshalb entscheidend, ob es sich um einen einzelnen Vorgang handelt oder ob Rücklastschriften mehrfach auftreten, wichtige Gläubiger betreffen oder mit weiteren Zahlungsrückständen zusammenfallen.
Was eine Rücklastschrift bedeutet
Bei einer Lastschrift zieht ein Gläubiger einen Betrag vom Geschäftskonto ein. Das betrifft häufig laufende Verpflichtungen wie Versicherungen, Leasingraten, Kreditraten, Miete, Energie, Telefon, Softwareverträge, Beiträge, Steuerzahlungen oder Sozialabgaben.
Wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben, erhält der Gläubiger keine Zahlung. Gleichzeitig erkennt er, dass die Zahlung nicht wie vereinbart erfolgt ist.
Damit wird ein internes Liquiditätsproblem nach außen sichtbar. Der Vorgang bleibt nicht nur in der Buchhaltung. Er betrifft das Vertrauen des Gläubigers in die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer Firma.
Eine einzelne Rücklastschrift kann erklärbar sein
Nicht jede Rücklastschrift bedeutet, dass Ihre Firma zahlungsunfähig ist.
Es kann vorkommen, dass ein Zahlungseingang einen Tag später kommt, eine Abbuchung früher erfolgt als erwartet oder eine Kontodisposition ungenau war. Auch eine kurzfristige Überschreitung der Kreditlinie kann zu einer Rücklastschrift führen.
Wenn die Ursache eindeutig ist, die Zahlung kurzfristig nachgeholt werden kann und keine weiteren Rückstände bestehen, muss daraus noch keine umfassende Krise folgen.
Anders ist die Lage zu beurteilen, wenn Rücklastschriften wiederholt auftreten oder fällige Zahlungen nur noch ausgewählt geleistet werden können.
Wiederholte Rücklastschriften zeigen fehlende Zahlungssicherheit
Wenn mehrere Lastschriften innerhalb kurzer Zeit zurückgehen, sollte die Zahlungsfähigkeit geprüft werden.
Dann reicht es nicht aus, nur die einzelne Zahlung nachzuholen. Es ist zu beurteilen, ob Ihre Firma ihre fälligen Zahlungspflichten insgesamt noch erfüllen kann.
Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG kann diese Prüfung rechtlich relevant werden, weil bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Antragspflichten nach § 15a InsO entstehen können.
Mehrere Rücklastschriften können deshalb ein Hinweis darauf sein, dass die Liquidität nicht nur knapp, sondern nicht mehr ausreichend planbar ist.
Besonders sensible Rücklastschriften
Nicht jede Rücklastschrift hat dieselbe Bedeutung.
Eine zurückgegebene Lastschrift eines austauschbaren Dienstleisters ist anders zu bewerten als eine Rücklastschrift bei Krankenkassen, Finanzamt, Bank, Vermieter, Leasinggeber oder einem betriebsnotwendigen Anbieter.
Bei Sozialversicherungsbeiträgen können zusätzliche persönliche und strafrechtliche Risiken entstehen, insbesondere wenn Arbeitnehmeranteile betroffen sind. § 266a StGB stellt das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung unter Strafe.
Auch Rücklastschriften bei Steuerzahlungen sollten gesondert geprüft werden. Rückständige Steuern können Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen; die Abgabenordnung ordnet rückständigen Steuern auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge zu.
Lastschriften aktiv erfassen
In einer angespannten Lage sollte bekannt sein, welche Lastschriften wann vom Geschäftskonto abgehen.
Viele Unternehmen haben zahlreiche automatische Abbuchungen. Solange ausreichend Liquidität vorhanden ist, fällt das kaum auf. Wenn das Konto aber dauerhaft angespannt ist, können automatische Abbuchungen unerwartete Lücken auslösen.
Deshalb sollte geprüft werden, welche Lastschriftmandate bestehen, welche Beträge regelmäßig abgebucht werden, welche Termine relevant sind und welche Vertragspartner für den Betrieb wesentlich sind.
Ziel ist nicht, berechtigte Zahlungen zu vermeiden. Ziel ist, die Zahlungsabflüsse wieder planbar zu machen.
Keine Rückgabe ohne Gesamtprüfung
In angespannten Situationen werden Lastschriften manchmal aktiv zurückgegeben, um kurzfristig Liquidität zu sichern.
Das kann im Einzelfall wirtschaftlich nachvollziehbar erscheinen. Es sollte aber nicht ohne Gesamtprüfung erfolgen.
Vor einer Rückgabe ist zu beurteilen, welche Forderung betroffen ist, ob sie berechtigt ist, welche Folgen die Rückgabe hat und ob dadurch Kündigungen, Sperren, Mahnungen oder rechtliche Risiken entstehen können.
Eine Rückgabe kann kurzfristig Liquidität schaffen. Sie kann aber gleichzeitig Vertrauen zerstören oder bei wichtigen Gläubigern erheblichen Folgedruck auslösen.
Kommunikation nach einer Rücklastschrift
Wenn eine wichtige Lastschrift zurückgeht, sollte die Kommunikation nicht ungeordnet erfolgen.
Vor einer Zusage ist zu prüfen, ob die Nachzahlung tatsächlich geleistet werden kann. Dazu gehören der aktuelle Kontostand, tatsächlich nutzbare Kreditlinien, fällige Zahlungen, weitere erwartete Abbuchungen und sichere Zahlungseingänge.
Eine schnelle Zahlungszusage ohne Deckung kann die Lage verschlechtern, wenn sie später nicht eingehalten wird. Besser ist eine Aussage, die auf aktueller Liquiditätsprüfung beruht.
Fazit
Rücklastschriften im Unternehmen sollten nicht als reine Banktechnik behandelt werden.
Eine einzelne Rücklastschrift kann erklärbar sein. Wiederholte Rücklastschriften oder Rücklastschriften bei wichtigen Gläubigern zeigen jedoch, dass die kurzfristige Liquidität geprüft werden muss.
Für Sie als Geschäftsführer ist entscheidend, ob Ihre Firma ihre fälligen Zahlungspflichten insgesamt noch erfüllen kann. Dazu müssen Rücklastschriften, fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Liquidität und rechtliche Risiken gemeinsam betrachtet werden.

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