Expertise

Lösungen für Ihre Krisensituation

Personengesellschaft in der Krise: Warum auch das Privatvermögen betroffen sein kann


Wenn eine Personengesellschaft in eine Krise gerät, betrifft das in der Regel nicht nur den Betrieb.


Bei vielen Personengesellschaften haften Gesellschafter persönlich als natürliche Personen. Deshalb muss in der Krise nicht nur die Liquidität der Gesellschaft im Blick behalten werden, sondern auch die Haftungs- und Risikolage der Gesellschafter sowie deren persönliche finanzielle Situation.


Das gilt besonders, wenn Rechnungen offenbleiben, Banken Sicherheiten verlangen, Steuerschulden entstehen oder Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen vorbereiten.


Welche Gesellschaftsformen gemeint sind


Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG.


Die genaue Rechtsform ist entscheidend, weil die Haftung unterschiedlich ausgestaltet ist.


Bei GbR und OHG haften Gesellschafter regelmäßig persönlich. Bei der KG haftet der Komplementär grundsätzlich persönlich, während Kommanditisten grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Haftsumme haften, soweit diese nicht geleistet ist oder wieder auflebt.


Bei der GmbH & Co. KG ist häufig eine GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin. Dennoch können wirtschaftliche und persönliche Risiken entstehen, etwa durch Bürgschaften, private Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen oder steuerliche Verpflichtungen.


Krise bedeutet nicht automatisch Insolvenz


Eine angespannte Lage bedeutet nicht automatisch, dass die Personengesellschaft insolvent ist.


Es ist aber zu prüfen, ob die Gesellschaft ihre fälligen Zahlungen noch leisten kann und ob die Fortführung wirtschaftlich realistisch ist.


Wenn Rechnungen offenbleiben, Lieferanten mahnen, Steuerschulden entstehen, Krankenkassenrückstände bestehen, Banklinien ausgeschöpft sind oder private Mittel regelmäßig eingesetzt werden, sollte die Krise nicht nur intern diskutiert werden.


Dann braucht es eine klare Einordnung der Gesellschaftsebene und der Gesellschafterebene.


Persönliche Haftung als zentrales Risiko


Bei Personengesellschaften ist die persönliche Haftung häufig der entscheidende Unterschied zur GmbH.


Wenn Gesellschafter persönlich haften, können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen auch auf privates Vermögen zugreifen. Das betrifft etwa Bankverbindlichkeiten, Lieferantenforderungen, Mietverpflichtungen oder andere Gesellschaftsschulden.


Zusätzlich können Bürgschaften, Grundschulden, private Sicherheiten oder persönliche Mithaftungen bestehen.


Deshalb sollte in der Krise geprüft werden, wer für welche Verpflichtungen persönlich einsteht.


Liquidität der Gesellschaft prüfen


Auch bei einer Personengesellschaft steht die Zahlungsfähigkeit am Anfang.


Es ist zu überwachen, ob die Gesellschaft ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen kann. Dazu gehören Lieferanten, Löhne, Sozialabgaben, Steuern, Miete, Leasing, Banken, Versicherungen und sonstige Betriebskosten.


Wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können, muss beurteilt werden, ob nur eine kurzfristige Zahlungsstockung vorliegt oder ob bereits Zahlungsunfähigkeit gegeben ist.


Je nach Rechtsform und Ausgestaltung können insolvenzrechtliche Pflichten relevant werden. Gerade bei einer GmbH & Co. KG sind die insolvenzrechtlichen Pflichten der organschaftlich handelnden Personen besonders zu beachten.


Gesellschafterebene gesondert betrachten


Bei einer Personengesellschaft reicht die Prüfung der Gesellschaft allein nicht aus.


Es muss auch geklärt werden, wie die Gesellschafter wirtschaftlich und rechtlich betroffen sind.


Wesentlich ist, wer private Sicherheiten gestellt hat, wer Bürgschaften übernommen hat, wer Darlehen gegeben hat und ob weitere private Finanzierungsbeiträge erwartet werden.


Auch Entnahmen, Kapitalkonten, Verlustverteilung und gesellschaftsvertragliche Regelungen spielen eine Rolle. In der Krise können unterschiedliche Interessen der Gesellschafter die Stabilisierung erheblich erschweren.


Deshalb sollten Gesellschaftsvertrag, Bankverträge, Sicherheiten und Gesellschafterkonten umfassend berücksichtigt werden.


Private Entnahmen in der Krise


Private Entnahmen sind bei Personengesellschaften besonders sensibel.


Wenn die Gesellschaft ihre fälligen Verpflichtungen nicht mehr vollständig erfüllen kann, sollten Entnahmen nicht ungeprüft fortgeführt werden.


Es ist zu beurteilen, ob die Entnahmen gesellschaftsvertraglich zulässig, wirtschaftlich tragfähig und gegenüber der Liquiditätslage vertretbar sind.


Zu hohe oder fortlaufende Entnahmen können die Krise verschärfen. Sie können außerdem zu Ausgleichs- oder Rückforderungsfragen zwischen Gesellschaftern führen.


Banken, Sicherheiten und Bürgschaften


Banken spielen bei Personengesellschaften häufig eine zentrale Rolle.


Oft bestehen Kontokorrentlinien, Darlehen, Sicherheiten an Betriebsvermögen, private Bürgschaften, Grundschulden oder Abtretungen von Forderungen.


Wenn die Bank in der Krise aktuelle Zahlen verlangt oder Kreditlinien überprüft, betrifft das nicht nur die Gesellschaft. Es kann auch die privaten Sicherheiten der Gesellschafter berühren.


Bankgespräche sollten deshalb vorbereitet sein. Im besten Fall können bereits Sanierungsansätze dargestellt werden. Erforderlich sind mindestens aktuelle Zahlen, eine Liquiditätsplanung, eine Übersicht der Verbindlichkeiten und eine klare Darstellung der Sicherheiten- und Haftungslage.


Steuern und Sozialabgaben


Steuerschulden und Krankenkassenrückstände sollten bei Personengesellschaften gesondert geprüft werden.


Sie können die Liquidität belasten, Vollstreckungsmaßnahmen auslösen und bei Sozialversicherungsbeiträgen persönliche Risiken für verantwortliche Personen begründen.


Zusätzlich sind steuerliche Themen auf Gesellschafterebene zu beachten. Das betrifft etwa Einkommensteuer, Entnahmen, Verlustanteile, Vorauszahlungen und Nachzahlungen.


Eine Krise der Personengesellschaft kann deshalb schnell auch private steuerliche Folgen haben.


Fortführungsfähigkeit der Personengesellschaft


Eine Personengesellschaft sollte nicht allein deshalb fortgeführt werden, weil die Gesellschafter persönlich viel investiert haben.


Entscheidend ist, ob die Gesellschaft wirtschaftlich tragfähig ist. Dafür müssen Liquidität, Ertragskraft, Auftragslage, Kostenstruktur, Margen, Personal, Rückstände, Gläubigerbereitschaft und Gesellschafterbereitschaft beurteilt werden.


Wenn die Gesellschaft laufend Verluste macht und nur durch weitere private Mittel fortgeführt wird, muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob eine Fortführung noch sinnvoll und vertretbar ist.


Fazit


Eine Personengesellschaft in der Krise muss auf zwei Ebenen geprüft werden: Gesellschaft und Gesellschafter.


Neben Liquidität, Zahlungsfähigkeit und Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft stehen häufig persönliche Haftung, private Sicherheiten, Bürgschaften, Entnahmen, Gesellschafterkonten und steuerliche Folgen im Raum.


Wer hier früh Klarheit schafft, kann Risiken besser einordnen. Wer zu lange nur auf den Betrieb schaut, übersieht möglicherweise die persönliche Tragweite der Krise.

Kontakt

Situation schildern

Melden Sie sich jetzt für ein erstes Gespräch

Kontakt