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GmbH in der Krise: Was Sie als Geschäftsführer prüfen müssen
Wenn Ihre GmbH in eine wirtschaftliche Krise gerät, geht es nicht nur um offene Rechnungen, Bankgespräche oder fehlende Liquidität.
Bei einer GmbH betrifft die Krise immer auch die Verantwortung und Haftung der Geschäftsführung. Die Gesellschaft haftet zwar grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen, aber auch nur dann, wenn der Geschäftsführer korrekt agiert hat.
Sobald fällige Zahlungen nicht mehr sicher geleistet werden können, Steuern oder Sozialabgaben offenbleiben, Banken Druck machen oder Rückstände wachsen, muss die Lage wirtschaftlich und rechtlich geprüft werden. Damit ist nicht Genüge getan, indem die Kontoauszüge gesichtet wurden und eine Excel-Vorlage zur Bewertung der Situation hinzugezogen wurde. Auch die BWA des Steuerberaters genügt in diesem Fall nicht.
Nicht jede Schwierigkeit ist Insolvenz
Die finanzielle Situation der GmbH kann vorübergehend angespannt sein, ohne insolvent zu sein.
Kundenzahlungen verzögern sich. Ein Auftrag verschiebt sich. Unvorhersehbare Zahlungsverpflichtungen entstehen. Eine Steuerzahlung fällt höher aus als erwartet. Solche Entwicklungen können die Liquidität belasten, bedeuten aber für sich allein noch nicht, dass eine Insolvenzantragspflicht besteht.
Anders ist die Lage zu beurteilen, wenn fällige Zahlungen nicht mehr vollständig geleistet werden können, mehrere Gläubiger warten und keine belastbare Planung zeigt, wie die Rückstände kurzfristig ausgeglichen werden sollen.
Dann sollte belastbar durch eine sachverständige Person geprüft werden, ob die GmbH noch handlungsfähig ist oder ob bereits eine insolvenzrechtlich relevante Lage vorliegt.
Die GmbH schützt nicht vor jeder persönlichen Verantwortung
Die GmbH ist eine juristische Person. Verbindlichkeiten der GmbH sind grundsätzlich Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Diese Haftungsbeschränkung hat aber massive Grenzen.
Die Liste der besonderen Pflichten des Geschäftsführers in der Krise ist lang. Dazu gehören insbesondere die Überwachung der finanziellen Lage, die laufende Liquiditätsprüfung, die Beobachtung bestandsgefährdender Entwicklungen, die Einordnung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die Information der zuständigen Gesellschaftsorgane sowie mögliche Insolvenzantragspflichten. Werden diese Pflichten nicht beachtet, können persönliche Haftungsrisiken entstehen.
Auch Zahlungen in einer fortgeschrittenen Krise müssen sorgfältig beurteilt werden. Nicht jede Zahlung, die wirtschaftlich verständlich erscheint, ist unproblematisch.
Deshalb ist eine GmbH-Krise immer auch ein Minenfeld für Geschäftsführer.
Zahlungsfähigkeit der GmbH prüfen
Die zentrale Frage lautet: Kann die GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten erfüllen?
Dabei kommt es nicht darauf an, ob noch Umsatz erzielt wird, ob Aufträge vorhanden sind oder ob einzelne Rechnungen noch bezahlt werden können.
Maßgeblich ist, ob die fälligen Verbindlichkeiten insgesamt mit den verfügbaren liquiden Mitteln erfüllt werden können.
Dafür müssen aktuelle Bankguthaben, tatsächlich nutzbare Kreditlinien, sichere kurzfristige Zahlungseingänge, fällige Lieferantenrechnungen, Steuerrückstände, Sozialabgaben, Löhne, Miete, Leasing, Kreditraten, Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen einbezogen werden.
Wenn diese Prüfung nicht eindeutig zeigt, dass die fälligen Zahlungen geleistet werden können, darf die Lage nicht nur aus dem Tagesgeschäft heraus beurteilt werden.
Überschuldung nicht übersehen
Neben der Zahlungsunfähigkeit kann bei einer GmbH auch Überschuldung relevant werden.
Vereinfacht bedeutet Überschuldung: Das Vermögen der GmbH deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, und es besteht keine positive Fortführungsprognose.
Die Fortführungsprognose ist die Beurteilung, ob die GmbH voraussichtlich weitergeführt werden kann. Dafür reicht der Wille zur Fortführung nicht aus. Erforderlich sind belastbare Annahmen zur Liquidität, Ertragslage, Finanzierung, Auftragslage und zu möglichen Sanierungsmaßnahmen.
Überschuldung betrifft nicht nur große Unternehmen. Auch kleine und inhabergeführte GmbHs können betroffen sein, wenn Verluste, Rückstände und fehlende Fortführungsperspektive zusammenkommen.
Wichtig dabei: Die Bilanz im Jahresabschluss kann Hinweise geben, ersetzt aber keine insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung. Dafür braucht es eine gesonderte Bewertung des Vermögens, der Verbindlichkeiten und der Fortführungsprognose.
Ein laufender Betrieb beweist keine gesunde GmbH
Oft wirken Betriebe nach außen noch stabil, obwohl die finanzielle Lage bereits erheblich angespannt ist. Die Finanzbuchhaltung ist oft kein belastbarer Krisenführer, sondern eher ein Indikator – mit entsprechendem Zeitversatz.
Der Betrieb läuft dann still weiter. Kunden werden bedient. Mitarbeiter arbeiten. Rechnungen werden teilweise bezahlt. Gleichzeitig wachsen Rückstände, Sozialabgaben werden geschoben, Umsatzsteuer wird nicht abgeführt, Lieferanten verlangen Vorkasse oder Gesellschafter bringen privates Geld ein.
Ein laufender Betrieb beweist deshalb nicht, dass die GmbH zahlungsfähig oder fortführungsfähig ist.
Entscheidend ist, ob der Betrieb aus eigener Kraft ausreichend Liquidität und Ergebnis erzeugt und ob fällige Verpflichtungen erfüllt werden können.
Gesellschafterdarlehen und private Mittel
In vielen GmbH-Krisen geben Gesellschafter zusätzliches Geld in die Gesellschaft.
Das kann sinnvoll sein, wenn es Teil eines tragfähigen Sanierungsplans ist. Es kann aber auch problematisch werden, wenn damit nur einzelne Gläubiger bezahlt oder weitere Verluste finanziert werden, ohne dass die eigentliche Krise gelöst wird.
Vor einer privaten Finanzierung sollte geprüft werden, wie hoch der tatsächliche Liquiditätsbedarf ist, welche Verbindlichkeiten bezahlt werden sollen, ob Insolvenzgründe bereits bestehen, wie die Zahlung rechtlich dokumentiert wird und ob die GmbH nach der Zuführung realistischerweise stabilisiert werden kann.
Privates Geld ersetzt keine Prüfung der Zahlungsfähigkeit und Überschuldung.
Kommunikation mit Banken und Gläubigern
Wenn eine GmbH in der Krise ist, erwarten Banken und wichtige Gläubiger nachvollziehbare Informationen.
Allgemeine Erklärungen reichen häufig nicht aus. Benötigt werden aktuelle Zahlen, eine Liquiditätsplanung, eine Übersicht der Rückstände und eine realistische Einschätzung der weiteren Entwicklung.
Zahlungszusagen sollten nur gemacht werden, wenn sie durch die Liquiditätsplanung gedeckt sind. Nicht eingehaltene Zusagen verschlechtern die Verhandlungsposition und können Vertrauen weiter beschädigen.
Was zuerst geklärt werden sollte
Zuerst ist zu prüfen, ob die GmbH zahlungsfähig ist. Danach ist zu beurteilen, ob Überschuldungsrisiken bestehen und ob die Fortführung realistisch ist.
Parallel sollten kritische Gläubiger, Rückstände bei Finanzamt und Krankenkassen, Bankverpflichtungen, Lieferantenabhängigkeiten und laufende Personalkosten erfasst und bewertet werden.
Erst danach lässt sich eine Lösung gestalten. Dazu gehört die Frage, welche Sanierungsmaßnahmen, Gläubigergespräche, Gesellschafterbeiträge oder rechtlichen Schritte sinnvoll und vertretbar sind.
Fazit
Eine GmbH in der Krise muss früh geprüft werden.
Die beschränkte Haftung schützt die Geschäftsführung nicht vor allen Risiken. Entscheidend ist, ob die GmbH ihre fälligen Zahlungen leisten kann, ob Überschuldung zu prüfen ist und ob eine realistische Fortführung besteht.
Für Sie als Geschäftsführer ist eine geordnete Prüfung keine Formalität. Sie ist die Grundlage dafür, wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben und persönliche Risiken richtig einzuordnen.

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