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Finanzamt pfändet Geschäftskonto: Was jetzt für Geschäftsführer zu prüfen ist


Wenn das Finanzamt das Geschäftskonto Ihrer Firma pfändet, ist die Handlungsfähigkeit des Unternehmens unmittelbar betroffen.


Eine Kontopfändung blockiert nicht nur einen Steuerbetrag. Sie kann dazu führen, dass Überweisungen nicht mehr ausgeführt werden, Lastschriften zurückgehen, Löhne gefährdet sind und Lieferanten oder andere Gläubiger nicht bezahlt werden können.


In dieser Situation geht es nicht mehr nur um eine offene Steuerforderung. Es ist zu prüfen, ob Ihre Firma insgesamt noch zahlungsfähig und fortführungsfähig ist.


Was eine Kontopfändung bedeutet


Mit einer Kontopfändung greift das Finanzamt auf das Geschäftskonto zu, um offene Steuerforderungen beizutreiben.


Die Bank darf über gepfändete Beträge nicht mehr frei verfügen lassen. Für das Unternehmen kann das bedeuten, dass geplante Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden und automatische Abbuchungen zurückgegeben werden.


Eine Kontopfändung ist deshalb kein gewöhnliches Mahnschreiben. Sie zeigt, dass das Finanzamt die Forderung nicht nur geltend macht, sondern vollstreckt.


Nach der Abgabenordnung gehören zur rückständigen Steuer auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge; die Vollstreckung kann mit der Rückstandsanzeige eingeleitet sein.  


Die Pfändung darf nicht isoliert betrachtet werden


Der erste Reflex ist häufig, den gepfändeten Betrag irgendwie auszugleichen.


Das kann notwendig sein. Es reicht aber für die Beurteilung nicht aus.


Es muss geklärt werden, warum es zur Pfändung kommen konnte, welche weiteren Steuerbeträge offen sind und welche anderen fälligen Verpflichtungen ebenfalls bestehen.


Wenn neben der Steuerforderung auch Lieferanten, Krankenkassen, Löhne, Miete, Leasing oder Kreditraten offen sind, liegt möglicherweise keine isolierte Steuersituation vor, sondern eine umfassendere Liquiditätskrise.


Sofortige Übersicht über die Lage


Nach einer Kontopfändung sollte schnell festgestellt werden, welche Steuerforderung betroffen ist, welche Steuerart zugrunde liegt, wie hoch der gepfändete Betrag ist und ob weitere Rückstände bestehen.


Gleichzeitig muss geprüft werden, welche Zahlungen durch die Pfändung blockiert werden. Das betrifft insbesondere Löhne, Sozialabgaben, Miete, Lieferanten, Leasing, Versicherungen, Energie und laufende Betriebsausgaben.


Auch Rücklastschriften sind zu erfassen. Sie können Folge der Pfändung sein und bei weiteren Gläubigern zusätzlichen Druck auslösen.


Zahlungsfähigkeit prüfen


Eine Kontopfändung ist ein deutlicher Anlass, die Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma zu prüfen.


Maßgeblich ist, ob das Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten insgesamt erfüllen kann. Dabei dürfen nicht nur die Steuerschulden betrachtet werden.


Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Bei GmbH und UG können Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantragspflichten auslösen.  


Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Die Kontopfändung ist nicht nur ein Vollstreckungsproblem. Sie kann ein Hinweis darauf sein, dass die gesamte Liquiditätslage rechtlich bewertet werden muss.


Kommunikation mit dem Finanzamt


Nach einer Kontopfändung sollte die Kommunikation mit dem Finanzamt vorbereitet werden.


Vor einem Gespräch oder Antrag sollten die Rückstände, die aktuelle Liquidität, mögliche Sofortzahlungen, realistische Raten, laufende Steuerpflichten und betriebsnotwendige Zahlungen bekannt sein.


Das Finanzamt wird auf einen belastbaren Vorschlag eher reagieren als auf allgemeine Bitten. Eine Zusage sollte aber nur gemacht werden, wenn sie tatsächlich eingehalten werden kann.


Eine Ratenzahlung oder Stundung kann im Einzelfall geprüft werden. Sie ist aber nur tragfähig, wenn laufende Steuern künftig gezahlt werden können und nicht in kurzer Zeit neue Rückstände entstehen.


Auswirkungen auf Banken und weitere Gläubiger


Eine Kontopfändung bleibt der Bank regelmäßig nicht verborgen.


Das kann Rückfragen auslösen. Die Bank kann aktuelle Zahlen verlangen, Kreditlinien überprüfen, Sicherheiten neu bewerten oder die Kontoführung enger überwachen.


Auch andere Gläubiger können betroffen sein, wenn Zahlungen ausfallen oder Lastschriften zurückgegeben werden. Dadurch kann die Pfändung eine Kettenwirkung auslösen: Der Steuerdruck führt zu Rückständen bei anderen Gläubigern, diese reagieren wiederum mit Mahnungen, Lieferstopps oder Kündigungsandrohungen.


Deshalb muss die Pfändung in die gesamte Gläubiger- und Liquiditätslage eingeordnet werden.


Handlungsfähigkeit wiederherstellen


Das erste Ziel ist, die Handlungsfähigkeit der Firma wiederherzustellen.


Dazu gehört, die Pfändung und den Steuerrückstand zu klären, die verfügbare Liquidität festzustellen, kritische Zahlungen zu identifizieren, Gespräche mit dem Finanzamt vorzubereiten und gleichzeitig die Zahlungsfähigkeit zu beurteilen.


Parallel ist zu prüfen, welche weiteren Gläubiger kurzfristig reagieren könnten und welche rechtlichen Pflichten für die Geschäftsführung bestehen.


Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Zahlung, Ratenzahlung, Stundung, Aufhebung der Pfändung oder eine weitergehende Sanierungsprüfung realistisch ist.


Fazit


Wenn das Finanzamt das Geschäftskonto Ihrer Firma pfändet, betrifft das nicht nur die Steuerforderung.


Die Pfändung kann den gesamten Zahlungsverkehr stören und die Fortführung des Betriebs beeinträchtigen. Für Sie als Geschäftsführer ist deshalb entscheidend, die Liquidität, alle fälligen Verbindlichkeiten, laufende Steuerpflichten, Bankreaktionen und mögliche insolvenzrechtliche Pflichten gemeinsam zu prüfen.


Wer nur den gepfändeten Betrag betrachtet, übersieht häufig die eigentliche Frage: Ist die Firma insgesamt noch zahlungsfähig?

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