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Liquiditätsengpass oder Liquiditätslücke: Warum der Unterschied für Ihre Firma wichtig ist
Wenn Geld in Ihrer Firma knapp wird, wird häufig von einem Liquiditätsengpass gesprochen.
Der Begriff klingt vorübergehend. Ein Engpass wirkt wie eine kurze Belastung, die sich durch einen Zahlungseingang, einen neuen Auftrag oder ein Bankgespräch wieder lösen lässt.
Das kann richtig sein. Es kann aber auch eine zu harmlose Beschreibung für eine Lage sein, die bereits weiter reicht.
Deshalb muss unterschieden werden: Handelt es sich nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass, also möglicherweise um eine bloße Zahlungsstockung, oder besteht bereits eine Liquiditätslücke, bei der fällige Zahlungen nicht mehr ausreichend gedeckt sind?
Diese Unterscheidung ist für Geschäftsführer wichtig, weil davon abhängt, ob kurzfristige Maßnahmen ausreichen oder ob Zahlungsfähigkeit und insolvenzrechtliche Pflichten geprüft werden müssen.
Was ein Liquiditätsengpass ist
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn vorübergehend weniger Geld verfügbar ist, als kurzfristig benötigt wird.
Typisch ist eine zeitliche Verschiebung. Ein Kunde zahlt einige Tage später. Eine größere Rechnung wird früher fällig als erwartet. Material muss vorfinanziert werden. Eine Steuerzahlung belastet das Konto. Eine zugesagte Finanzierung kommt etwas später.
In solchen Fällen kann Ihre Firma grundsätzlich zahlungsfähig sein, obwohl es kurzfristig eng wird.
Voraussetzung ist aber, dass die fehlende Liquidität kurzfristig und mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder verfügbar ist. Es muss also nachvollziehbar sein, wodurch und wann die Lücke geschlossen wird.
Ein Engpass ist deshalb kein bloßes Gefühl. Er muss sich anhand konkreter Zahlen erklären lassen.
Was eine Liquiditätslücke ist
Eine Liquiditätslücke liegt vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um fällige Zahlungen zu leisten.
Dann geht es nicht nur um einen unangenehmen Kontostand. Es geht darum, dass konkrete Verpflichtungen nicht erfüllt werden können.
Das kann der Fall sein, wenn Lieferantenrechnungen offenbleiben, Löhne nicht vollständig gezahlt werden können, Steuerzahlungen verschoben werden, Sozialabgaben rückständig sind, Kreditraten nicht bedient werden oder mehrere Gläubiger gleichzeitig warten.
In dieser Lage sollte nicht mehr nur von einem Engpass gesprochen werden. Dann ist zu prüfen, ob Ihre Firma noch zahlungsfähig ist.
Der Unterschied liegt in der Belastbarkeit der Lösung
Der wesentliche Unterschied zwischen Engpass und Liquiditätslücke liegt nicht im Wort, sondern in der Frage, ob die fehlende Liquidität sicher und rechtzeitig ausgeglichen werden kann.
Bei einem echten Engpass ist die Ursache erkennbar, der Zeitraum begrenzt und die Entlastung konkret absehbar.
Bei einer Liquiditätslücke ist das anders. Dort reicht die vorhandene Liquidität nicht aus, und es ist nicht sicher, ob die fehlenden Mittel rechtzeitig verfügbar werden. Dann kann die Geschäftsführung nicht allein darauf abstellen, dass „bald Geld kommt“.
Es muss geprüft werden, welche Zahlungen fällig sind, welche Mittel tatsächlich verfügbar sind und welche Zahlungseingänge sicher erwartet werden können.
Offene Forderungen können die Lage falsch erscheinen lassen
Viele Unternehmer verweisen in angespannten Situationen auf offene Kundenforderungen.
Das ist verständlich. Eine offene Rechnung ist aber noch kein verfügbares Geld.
Für die Beurteilung ist entscheidend, ob die Forderung unstreitig ist, ob der Kunde voraussichtlich pünktlich zahlt, ob es bereits Verzögerungen gab und ob der Zahlungseingang rechtzeitig erfolgt.
Wenn die Zahlungsfähigkeit Ihrer Firma davon abhängt, dass mehrere Kunden genau zum erwarteten Zeitpunkt zahlen, muss diese Annahme sorgfältig beurteilt werden.
Unsichere Forderungen sollten nicht wie vorhandene Liquidität behandelt werden. Sie können in der Planung berücksichtigt werden, aber nur mit realistischer Bewertung.
Wenn sich Engpässe wiederholen
Ein einzelner kurzfristiger Engpass kann im Unternehmensalltag vorkommen.
Anders ist die Lage zu beurteilen, wenn sich solche Situationen regelmäßig wiederholen. Wenn jeden Monat Geld für fällige Zahlungen fehlt, die Kreditlinie dauerhaft ausgeschöpft ist, Skonto nicht mehr genutzt wird, Rückstände wachsen oder private Mittel regelmäßig eingesetzt werden, spricht vieles dafür, dass nicht nur ein zeitlicher Engpass besteht.
Dann ist zu prüfen, ob Ihre Firma strukturell zu wenig Liquidität erwirtschaftet.
Das betrifft nicht nur die Zahlungsfähigkeit. Es betrifft auch die Ertragskraft, die Kostenstruktur, die Kalkulation, die Zahlungsziele und das Geschäftsmodell.
Warum die Abgrenzung rechtlich wichtig sein kann
Ein Liquiditätsengpass kann betriebswirtschaftlich belastend sein, ohne bereits insolvenzrechtlich relevant zu sein.
Eine Liquiditätslücke kann dagegen dazu führen, dass Zahlungsunfähigkeit zu prüfen ist. Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist diese Abgrenzung besonders wichtig. Wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können, darf die Lage nicht nur als vorübergehender Engpass bezeichnet werden, ohne dass dies anhand von Zahlen überprüft wird.
Es ist zu beurteilen, ob die Lücke kurzfristig geschlossen werden kann oder ob bereits eine insolvenzrechtlich relevante Situation besteht.
Welche Informationen benötigt werden
Um Engpass und Liquiditätslücke zu unterscheiden, braucht es eine aktuelle Liquiditätsübersicht.
Dazu gehören der aktuelle Kontostand, tatsächlich verfügbare Kreditlinien, fällige Verbindlichkeiten, kurzfristig fällige Zahlungen, sichere Zahlungseingänge, offene Forderungen, Rückstände, Mahnungen und mögliche Vollstreckungsrisiken.
Ebenso müssen Verpflichtungen gegenüber Finanzamt, Krankenkassen, Banken, Vermietern, Leasinggebern und wichtigen Lieferanten gesondert betrachtet werden.
Aus dieser Übersicht ergibt sich, ob Ihre Firma nur ein zeitliches Problem hat oder ob die vorhandene Liquidität tatsächlich nicht ausreicht.
Maßnahmen hängen von der Einordnung ab
Bei einem echten Engpass können kurzfristige Maßnahmen ausreichen. Dazu gehören die Abstimmung von Zahlungsterminen, konsequenter Forderungseinzug, ein Bankgespräch oder eine befristete Überbrückung.
Bei einer Liquiditätslücke reicht das häufig nicht aus. Dann müssen Zahlungsfähigkeit, Fortführung, Gläubigerstruktur, Ertragslage und rechtliche Pflichten einbezogen werden.
Eine Ratenzahlung kann sinnvoll sein, wenn die künftige Liquidität sie trägt. Sie kann die Lage verschärfen, wenn dadurch nur zusätzliche Verpflichtungen entstehen. Auch neue Aufträge helfen nur, wenn sie rechtzeitig Liquidität bringen und nicht zunächst weiteres Geld binden.
Deshalb darf die Maßnahme nicht vor der Prüfung stehen. Zuerst muss festgestellt werden, welche Lage vorliegt.
Fazit
Ein Liquiditätsengpass ist nicht dasselbe wie eine Liquiditätslücke.
Ein Engpass ist vorübergehend, erklärbar und kurzfristig überbrückbar. Eine Liquiditätslücke bedeutet, dass fällige Zahlungen nicht ausreichend gedeckt sind oder nur unter unsicheren Annahmen geleistet werden können.
Für Sie als Geschäftsführer ist diese Unterscheidung entscheidend. Sie bestimmt, ob kurzfristige Steuerung genügt oder ob Zahlungsfähigkeit, Sanierungsfähigkeit und rechtliche Pflichten geprüft werden müssen.

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