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Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt. Das ist insbesondere der Fall bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Bei einer GmbH ist die Geschäftsführung verpflichtet, in diesem Fall zu handeln. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob man das Unternehmen eigentlich weiterführen möchte.
Die zentrale Frage ist also nicht, ob man „Insolvenz will“, sondern ob die Voraussetzungen bereits erfüllt sind.
Ob das der Fall ist, ergibt sich aus der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage:
Können die Rechnungen noch bezahlt werden?
Reicht das Vermögen aus?
Besteht noch eine realistische Fortführungsperspektive?
Wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, muss rechtzeitig gehandelt werden. Wird zu spät reagiert, kann das persönliche Konsequenzen haben.

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