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Steuerschulden und Ratenzahlung: Wann eine Vereinbarung tragfähig ist
Wenn Ihre Firma Steuerschulden hat, liegt der Gedanke an eine Ratenzahlung nahe.
Eine Ratenzahlung kann den sofortigen Zahlungsdruck reduzieren. Sie kann Zeit schaffen und eine Vollstreckung vermeiden oder beenden helfen. Sie ist aber keine automatische Lösung.
Eine Ratenzahlung ist nur tragfähig, wenn Ihre Firma die vereinbarten Raten, die laufenden Steuerzahlungen und die übrigen fälligen Verpflichtungen zuverlässig leisten kann.
Eine Ratenzahlung löst nur den Rückstand, nicht die Ursache
Eine Ratenzahlung bezieht sich auf bestehende Steuerschulden.
Sie beantwortet noch nicht die Frage, warum diese Steuerschulden entstanden sind. Wenn die Ursache eine einmalige Belastung war, kann eine Ratenzahlung sinnvoll sein. Wenn die Ursache aber eine dauerhaft zu geringe Liquidität ist, verschiebt die Vereinbarung das Problem häufig nur.
Deshalb ist vor einer Ratenzahlung zu prüfen, ob Ihre Firma nur einen bestimmten Rückstand nicht sofort ausgleichen kann oder ob das Unternehmen insgesamt nicht genug Liquidität erwirtschaftet.
Laufende Steuern müssen zusätzlich gezahlt werden
Ein zentraler Punkt wird häufig unterschätzt: Neben der Rate für alte Steuerschulden müssen laufende Steuern weiter gezahlt werden.
Das betrifft insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer sowie gegebenenfalls Säumniszuschläge.
Wenn Ihre Firma nur die Rate zahlen kann, aber die laufenden Steuern nicht mehr bedient, entstehen sofort neue Rückstände. Dann ist die Vereinbarung nicht tragfähig.
Vor einem Ratenvorschlag muss deshalb die gesamte Liquidität geprüft werden. Es reicht nicht, den offenen Steuerbetrag durch eine gewünschte Monatsrate zu teilen.
Die Rate muss aus der tatsächlichen Liquidität kommen
Eine tragfähige Rate ergibt sich aus der Liquiditätsplanung.
Dabei sind der aktuelle Kontostand, tatsächlich nutzbare Kreditlinien, sichere Zahlungseingänge, laufende Steuerzahlungen, Sozialabgaben, Löhne, Lieferanten, Miete, Kreditraten, Leasingraten und sonstige Betriebskosten zu berücksichtigen.
Erst danach lässt sich beurteilen, welche Rate realistisch ist.
Eine zu hohe Rate kann kurzfristig gut wirken, weil sie Zahlungsbereitschaft zeigt. Sie kann aber schaden, wenn sie später nicht eingehalten wird. Das Finanzamt wird eine gebrochene Vereinbarung regelmäßig anders bewerten als einen von Anfang an realistisch begründeten Vorschlag.
Welche Unterlagen hilfreich sein können
Ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung sollte nachvollziehbar begründet sein.
Dazu kann eine Übersicht der Steuerrückstände gehören, eine aktuelle Liquiditätsplanung, eine Darstellung erwarteter Zahlungseingänge, eine Übersicht weiterer fälliger Verbindlichkeiten und ein konkreter Vorschlag zur Ratenhöhe.
Wichtig ist auch, darzustellen, wie laufende Steuern künftig pünktlich gezahlt werden sollen.
Der Antrag sollte nicht nur lauten, dass das Unternehmen derzeit nicht zahlen kann. Er sollte zeigen, weshalb die vorgeschlagene Vereinbarung realistisch erfüllbar ist.
Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind
Eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt darf nicht isoliert betrachtet werden, wenn gleichzeitig andere Gläubiger nicht bezahlt werden können.
Wenn Lieferantenrückstände bestehen, Krankenkassen mahnen, Kreditlinien ausgeschöpft sind, Löhne knapp werden oder Rücklastschriften auftreten, spricht das für eine umfassendere Liquiditätsbelastung.
Dann ist zu prüfen, ob Ihre Firma ihre fälligen Zahlungspflichten insgesamt noch erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 InsO gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist diese Prüfung besonders wichtig, weil bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantragspflichten entstehen können.
Ratenzahlung ist keine Sanierung
Eine Ratenzahlung kann Teil einer Stabilisierung sein. Sie ist aber keine Sanierung.
Sie verbessert nicht automatisch Preise, Kosten, Forderungseinzug, Margen, Personalstruktur oder Geschäftsmodell. Wenn das Unternehmen laufend zu wenig Liquidität erwirtschaftet, wird auch eine Ratenzahlung den Grund der Krise nicht lösen.
Deshalb sollte geprüft werden, ob die Steuerschulden nur ein isolierter Rückstand sind oder ob sie Ausdruck einer tieferen wirtschaftlichen Krise sind.
Eine Ratenzahlung ist nur dann sinnvoll, wenn sie in eine realistische Liquiditäts- und Sanierungsbetrachtung eingebunden ist.
Vertrauen durch Einhaltung
Eine Vereinbarung mit dem Finanzamt ist nur dann wertvoll, wenn sie eingehalten wird.
Werden Raten nicht gezahlt oder entstehen neue Rückstände, kann das Finanzamt strenger reagieren. Denkbar sind Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändungen, Ablehnung weiterer Anträge oder der Widerruf einer Vereinbarung.
Deshalb sollte eine Ratenzahlung nicht aus Hoffnung angeboten werden, sondern aus einer vorsichtigen Planung.
Fazit
Eine Ratenzahlung bei Steuerschulden kann sinnvoll sein, wenn sie tragfähig geplant ist.
Vorher ist zu prüfen, ob Ihre Firma nicht nur die Rate, sondern auch die laufenden Steuern und sonstigen fälligen Verpflichtungen leisten kann.
Für Sie als Geschäftsführer ist entscheidend, die Ratenzahlung nicht als isolierte Lösung zu betrachten. Sie muss zur tatsächlichen Liquidität passen und darf nicht verdecken, dass möglicherweise eine weitergehende Zahlungsfähigkeitsprüfung erforderlich ist.

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