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Als Geschäftsführer unter Druck: Was in der Krise rechtlich und wirtschaftlich zu beachten ist


Wenn Sie als Geschäftsführer unter Druck geraten, liegt das in einer Unternehmenskrise selten an einem einzelnen Problem.


Meist kommen mehrere Themen gleichzeitig zusammen. Liquidität wird knapp, Rechnungen bleiben offen, Banken verlangen Zahlen, Lieferanten mahnen, Finanzamt und Krankenkassen setzen Fristen, Mitarbeiter erwarten Sicherheit und Gesellschafter wollen Antworten.


In dieser Lage müssen Sie Entscheidungen treffen, obwohl die Informationen häufig unvollständig sind und der Handlungsspielraum kleiner wird.


Gerade dann ist wichtig, nicht nur zu reagieren, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Lage geordnet zu prüfen.


Druck entsteht durch Gleichzeitigkeit


Eine Krise belastet die Geschäftsführung vor allem, weil viele Entscheidungen gleichzeitig anstehen.


Es geht nicht nur darum, welche Rechnung bezahlt wird. Es geht auch darum, welche Zahlung rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, welche Gläubiger für die Fortführung wichtig sind, welche Pflichten gegenüber Gesellschaftern bestehen und welche Informationen Banken oder Behörden benötigen.


Wenn zusätzlich persönliche Haftungsrisiken im Raum stehen, verändert sich die Qualität der Entscheidung.


Dann genügt es nicht mehr, den Betrieb irgendwie weiterzuführen. Es muss geprüft werden, auf welcher Grundlage gehandelt werden darf.


Geschäftsführer müssen mehr prüfen als den operativen Betrieb


In normalen Zeiten steht der laufende Geschäftsbetrieb im Vordergrund.


In der Krise kommen weitere Prüfungsfragen hinzu.


Entscheidend ist insbesondere, ob das Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Wenn fällige Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, muss beurteilt werden, ob nur eine kurzfristige Zahlungsstockung vorliegt oder ob Zahlungsunfähigkeit zu prüfen ist.


Zusätzlich kann bei GmbH und UG Überschuldung relevant sein. Dabei geht es vereinfacht um die Frage, ob das Vermögen die Verbindlichkeiten noch deckt und ob eine positive Fortführungsprognose besteht.


Diese Fragen sollten nicht nach Gefühl beantwortet werden. Sie benötigen aktuelle Zahlen, eine Liquiditätsübersicht und eine rechtliche Einordnung.


Persönlicher Druck kann Entscheidungen verzerren


Geschäftsführer sind es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen. In einer Krise kann genau diese Stärke zur Belastung werden.


Wer zu lange allein kompensiert, verschiebt notwendige Prüfungen häufig nach hinten. Es wird auf den nächsten Zahlungseingang gesetzt, der Banktermin wird vorbereitet, Lieferanten werden beruhigt und interne Unruhe soll vermieden werden.


Das ist menschlich nachvollziehbar. Für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung reicht es aber nicht aus.


Entscheidend ist nicht, ob eine Verbesserung gehofft wird. Entscheidend ist, ob diese Verbesserung belastbar erwartet werden kann und ob das Unternehmen bis dahin zahlungsfähig bleibt.


Nicht jede Zahlung ist nur eine unternehmerische Entscheidung


Wenn Liquidität knapp wird, verändert sich die Bedeutung einzelner Zahlungen.


In einer stabilen Lage entscheidet die Geschäftsführung nach Fälligkeit, Priorität und Geschäftsinteresse. In einer fortgeschrittenen Krise muss zusätzlich geprüft werden, ob Zahlungen rechtlich zulässig, geboten oder riskant sind.


Besonders sorgfältig zu betrachten sind Zahlungen auf Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Zahlungen an nahestehende Personen, Zahlungen an einzelne Gläubiger bei allgemeiner Zahlungsnot und Zahlungen nach möglichem Eintritt einer Insolvenzreife.


Das bedeutet nicht, dass in der Krise nicht mehr gezahlt werden darf. Es bedeutet aber, dass Zahlungen nicht ungeordnet nach Druck erfolgen sollten.


Zahlungsfähigkeit als zentrale Grundlage


Für Sie als Geschäftsführer steht die Zahlungsfähigkeit im Mittelpunkt.


Die maßgebliche Frage lautet: Kann das Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten mit den verfügbaren liquiden Mitteln erfüllen?


Dafür müssen fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Bankguthaben, tatsächlich nutzbare Kreditlinien und kurzfristig sichere Zahlungseingänge gegenübergestellt werden.


Ein positiver Kontostand allein reicht nicht aus. Ebenso genügt es nicht, dass einzelne Zahlungen noch geleistet werden können. Entscheidend ist, ob die fälligen Verpflichtungen insgesamt erfüllt werden können.


Wenn diese Frage nicht sicher beantwortet werden kann, sollte die Lage kurzfristig geordnet und geprüft werden.


Haftungsrisiken nicht aufschieben


Geschäftsführer einer GmbH oder UG können in der Krise persönliche Risiken tragen.


Das betrifft insbesondere eine verspätete Insolvenzantragstellung, Zahlungen in einer insolvenznahen Lage, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, einbehaltene Lohnsteuer oder unvollständige Angaben gegenüber Banken.


Diese Risiken entstehen nicht erst, wenn der Betrieb stillsteht. Sie können bereits relevant werden, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können oder die Fortführung nicht mehr belastbar erscheint.


Deshalb sollte die Prüfung der Zahlungsfähigkeit, Überschuldung und Fortführungsfähigkeit nicht aufgeschoben werden.


Kommunikation unter Druck


In der Krise muss die Geschäftsführung mit Banken, Gläubigern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Beratern und Behörden kommunizieren.


Diese Kommunikation sollte vorbereitet und widerspruchsfrei sein. Spontane Zahlungszusagen ohne Liquiditätsgrundlage, Beschwichtigungen ohne Zahlen oder wechselnde Aussagen können die Lage verschlechtern.


Besser ist eine Kommunikation auf Grundlage aktueller Zahlen: Was ist fällig? Was kann geleistet werden? Welche Maßnahmen sind geplant? Welche Unterlagen liegen vor? Welche Vereinbarung ist realistisch?


Gerade Banken und institutionelle Gläubiger erwarten in der Krise nachvollziehbare Informationen.


Externe Prüfung bedeutet keinen Kontrollverlust


Viele Geschäftsführer zögern, externe Unterstützung einzubeziehen, weil sie die Lage nicht dramatisieren wollen.


Eine fachliche Prüfung bedeutet aber nicht automatisch Insolvenz. Sie dient zunächst dazu, Zahlungsfähigkeit, Liquidität, Gläubigerlage, Fortführung und Pflichten der Geschäftsführung einzuordnen.


Das kann helfen, wieder entscheidungsfähig zu werden. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung. Die Entscheidungsgrundlage wird jedoch belastbarer.


Fazit


Wenn Sie als Geschäftsführer in der Krise unter Druck stehen, sollten Sie nicht nur operative Probleme lösen.


Entscheidend ist, ob das Unternehmen noch zahlungsfähig ist, ob Überschuldung zu prüfen ist, welche Zahlungen rechtlich und wirtschaftlich vertretbar sind und welche Pflichten für Sie persönlich bestehen.


Je früher diese Fragen geordnet werden, desto eher können Entscheidungen auf Grundlage von Zahlen, Risiken und realistischen Optionen getroffen werden.

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