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Die Firma privat finanzieren in der Krise: Wann Sie vorher andere Sanierungswege prüfen sollten
Wenn Sie Ihre Firma in der Krise privat finanzieren wollen, ist das eine weitreichende Entscheidung.
Es geht dann nicht nur darum, ob Sie noch Geld geben können. Entscheidend ist, ob dieses Geld die Lage tatsächlich verbessert oder ob es nur einzelne Gläubiger bezahlt, ohne die Krise zu lösen.
Viele Unternehmer handeln in dieser Situation aus Verantwortung. Sie wollen den Betrieb erhalten, Mitarbeiter schützen, Lieferanten bezahlen, das Finanzamt beruhigen oder eine Insolvenz vermeiden.
Das ist nachvollziehbar.
Trotzdem sollte privates Geld in der Krise nicht vorschnell eingesetzt werden. Vorher ist zu prüfen, ob die private Finanzierung wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich vertretbar und Teil einer tragfähigen Gesamtlösung ist.
Private Finanzierung wirkt schnell, löst aber nicht automatisch die Krise
Private Mittel haben einen praktischen Vorteil: Sie können oft schneller verfügbar sein als Bankfinanzierungen, Fördermittel oder externe Investoren.
Damit können kurzfristig Zahlungen geleistet werden. Das betrifft zum Beispiel Löhne, Lieferanten, Miete, Steuern, Sozialabgaben, Kreditraten, Leasingraten oder wichtige Betriebsausgaben.
Kurzfristig kann dadurch Druck reduziert werden.
Die eigentliche Frage ist aber, was danach passiert.
Wenn die Liquiditätslücke nach wenigen Tagen oder Wochen wieder entsteht, war die private Finanzierung keine Sanierung. Sie war nur eine Verschiebung.
Deshalb sollte vor jeder privaten Zahlung geprüft werden, ob das Geld ausreicht, um eine belastbare Stabilisierung zu erreichen, oder ob nur einzelne Gläubiger beruhigt werden.
Erst prüfen, dann finanzieren
Vor dem Einsatz privater Mittel sollte die Lage der Firma vollständig geprüft werden.
Dazu gehört zunächst die Zahlungsfähigkeit. Maßgeblich ist, ob Ihre Firma ihre fälligen Zahlungspflichten mit den verfügbaren liquiden Mitteln erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Bei GmbH und UG ist außerdem zu prüfen, ob Überschuldung vorliegt. Überschuldung liegt nach § 19 InsO vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Für Geschäftsführer ist diese Prüfung besonders wichtig. Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, können Antragspflichten nach § 15a InsO entstehen. Der Insolvenzantrag ist dann ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; das Gesetz nennt Höchstfristen von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.
Private Finanzierung darf deshalb nicht dazu dienen, eine notwendige Prüfung der Insolvenzreife zu ersetzen oder aufzuschieben.
Nicht jede private Zahlung verbessert die Lage
Eine private Zahlung hilft nur, wenn sie zur tatsächlichen Ursache der Krise passt.
Wenn 30.000 Euro eingezahlt werden, aber 120.000 Euro fällige Verbindlichkeiten bestehen und monatlich neue Verluste entstehen, ist die Zahlung voraussichtlich keine belastbare Sanierung. Dann werden möglicherweise nur einzelne Forderungen bezahlt, während die Gesamtlage unverändert bleibt.
In einer solchen Situation ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dazu können Kostenmaßnahmen, Verhandlungen mit Gläubigern, operative Restrukturierung, Gesellschafterbeiträge, Bankgespräche oder auch ein gerichtlicher Sanierungsweg gehören.
Private Finanzierung sollte deshalb nie isoliert betrachtet werden. Sie muss Teil eines Gesamtplans sein.
Vor Zahlung an Gläubiger: Insolvenzplan als Alternative prüfen
Ein besonders wichtiger Punkt wird in der Praxis häufig übersehen.
Wenn private Mittel zur Sanierung eingesetzt werden sollen, sollte vorab geprüft werden, ob diese Mittel besser innerhalb eines geordneten Verfahrens mit Insolvenzplan eingesetzt werden.
Der Unterschied ist erheblich.
Wenn Sie vorab privates Geld einsetzen, fließt es häufig an einzelne Gläubiger. Ein Lieferant wird bezahlt, das Finanzamt erhält eine Zahlung, eine Bankrate wird bedient oder eine Vollstreckung wird abgewendet. Das kann kurzfristig helfen. Es kann aber auch dazu führen, dass Geld verbraucht wird, ohne dass alle Gläubiger in eine Gesamtlösung eingebunden sind.
Ein Insolvenzplan kann dagegen dazu dienen, die Verbindlichkeiten des Unternehmens im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens neu zu ordnen. Die Insolvenzordnung sieht den Insolvenzplan als Instrument vor, um abweichend von den gesetzlichen Regelungen eine Regelung zur Befriedigung der Gläubiger und zur Verwertung der Insolvenzmasse zu treffen. Der Insolvenzplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil.
Praktisch bedeutet das: Private Mittel können unter Umständen gezielter eingesetzt werden, wenn vorher mit den Gläubigern eine Gesamtlösung vorbereitet und diese Lösung über einen Plan umgesetzt wird.
Dann erfolgt die Zahlung nicht ungeordnet vorab an einzelne Gläubiger, sondern als Bestandteil einer abgestimmten Sanierungslösung.
Das kann insbesondere dann zu prüfen sein, wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, erhebliche Rückstände bestehen, einzelne Zahlungen die Gesamtlage nicht lösen oder eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern unrealistisch erscheint.
Warum eine Zahlung nach Einigung oft sinnvoller sein kann
Wenn private Mittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge entscheidend.
Eine Zahlung vor Einigung kann verpuffen. Sie reduziert vielleicht eine einzelne Forderung, schafft aber keine verbindliche Gesamtlösung.
Eine Zahlung nach einer Gläubigereinigung oder im Rahmen eines Insolvenzplans kann dagegen stärker wirken, weil sie an Bedingungen geknüpft werden kann. Zum Beispiel daran, dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, Forderungen gestundet werden, Vollstreckungen enden oder die Fortführung des Unternehmens gesichert wird.
Deshalb sollte vor dem Einsatz privater Mittel geprüft werden:
Reicht eine außergerichtliche Einigung aus?
Ist eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens realistisch?
Müssen alle wesentlichen Gläubiger eingebunden werden?
Ist ein Insolvenzplan wirtschaftlich sinnvoller?
Sollte privates Geld erst nach Einigung mit den Gläubigern fließen?
Kann das Geld im Verfahren eine bessere Sanierungswirkung entfalten?
Diese Prüfung ist besonders wichtig, wenn die privaten Mittel nicht ausreichen, um alle fälligen Verbindlichkeiten vollständig zu bezahlen.
Wofür das private Geld verwendet wird, ist entscheidend
In der Krise ist nicht nur die Höhe der privaten Finanzierung wichtig.
Entscheidend ist auch, welche Zahlungen damit geleistet werden.
Zahlungen an Finanzamt, Krankenkassen, Banken, Schlüssellieferanten, Vermieter, Leasinggeber, Mitarbeiter oder nahestehende Personen können unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Eine Zahlung kann den Betrieb sichern. Eine andere Zahlung kann nur kurzfristig Druck reduzieren. Eine weitere Zahlung kann rechtlich sensibel sein, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Raum steht.
Deshalb sollte nicht nur gefragt werden, wie viel Geld Sie geben können. Es ist zu prüfen, welche Zahlung mit diesem Geld sinnvoll, notwendig und vertretbar ist.
Gesellschafterdarlehen, Einlage oder Sicherheit
Bei Kapitalgesellschaften muss geklärt werden, in welcher Form private Mittel eingebracht werden.
Möglich sind etwa Gesellschafterdarlehen, Einlagen, Kapitalerhöhungen, stille Beteiligungen, private Übernahme einzelner Kosten, Bürgschaften oder Sicherheiten für Bankkredite.
Jede Form hat andere Folgen.
Ein Darlehen kann einen Rückzahlungsanspruch begründen. Eine Einlage stärkt das Eigenkapital, ist aber regelmäßig nicht frei rückforderbar. Eine Bürgschaft kann dazu führen, dass private Haftung für betriebliche Schulden entsteht. Eine Grundschuld auf eine private Immobilie kann das Familienvermögen belasten.
Gerade in der Krise sollte deshalb vorab dokumentiert werden, warum das Geld gegeben wird, in welcher Form es gegeben wird, wofür es verwendet wird und ob eine Rückzahlung vorgesehen ist.
Private Sicherheiten besonders sorgfältig prüfen
Private Sicherheiten sollten nicht unter Druck gestellt werden.
Das gilt für persönliche Bürgschaften, Grundschulden auf private Immobilien, Mithaftung von Angehörigen, Verpfändung privater Vermögenswerte oder Sicherheiten zugunsten einer Bank.
Solche Sicherheiten können den Handlungsspielraum kurzfristig erweitern. Sie können aber auch das private Risiko erheblich erhöhen.
Vor einer privaten Sicherheit ist zu prüfen, welche Schuld abgesichert wird, wie hoch das maximale Risiko ist, ob die Rückzahlung realistisch ist, ob die Firma sanierungsfähig ist und welche Folgen eintreten, wenn die Sanierung nicht gelingt.
Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Stellung einer Sicherheit wirklich eine bessere Sanierungschance schafft oder ob sie nur bestehende Risiken vom Unternehmen auf das Privatvermögen verlagert.
Bei GmbH und UG: Keine private Finanzierung ohne Prüfung der Insolvenzreife
Bei GmbH und UG sollte vor jeder privaten Finanzierung geprüft werden, ob bereits Insolvenzgründe vorliegen.
Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, gelten besondere Pflichten. Dann kann es problematisch sein, einzelne Gläubiger zu bedienen oder die Krise durch kurzfristige Mittel nur scheinbar zu entschärfen.
Zu prüfen ist insbesondere, ob die Gesellschaft zahlungsfähig ist, ob eine Liquiditätslücke besteht, ob eine positive Fortführungsprognose begründbar ist, welche Zahlungen noch zulässig sind und ob ein Insolvenzantrag erforderlich sein kann.
Private Finanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf dieser Grundlage erfolgt und tatsächlich geeignet ist, die Sanierung oder Fortführung belastbar zu unterstützen.
Wann private Finanzierung sinnvoll sein kann
Private Finanzierung kann sinnvoll sein, wenn die Liquiditätslücke genau bekannt ist, die Mittel für eine konkrete Stabilisierung ausreichen und die Verwendung klar festgelegt ist.
Außerdem muss die Firma grundsätzlich fortführungsfähig sein. Das bedeutet: Der Betrieb muss nach den Maßnahmen voraussichtlich wieder ausreichend Liquidität und Ergebnis erwirtschaften können.
Sinnvoll kann private Finanzierung auch sein, wenn sie Teil einer abgestimmten Sanierungslösung ist. Das kann außergerichtlich erfolgen, wenn alle wesentlichen Gläubiger mitwirken. Es kann aber auch im Rahmen eines Insolvenzplans zu prüfen sein, wenn eine verbindliche Gesamtlösung erforderlich ist.
Der entscheidende Punkt ist: Private Mittel sollten nicht nur eine Lücke füllen. Sie sollten eine belastbare Sanierungswirkung haben.
Wann besondere Vorsicht geboten ist
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn regelmäßig privates Geld benötigt wird, Rückstände trotz Einzahlungen wachsen oder keine Liquiditätsplanung besteht.
Ebenso sorgfältig zu prüfen ist die Lage, wenn Steuern und Sozialabgaben offen sind, Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern, Zahlungszusagen nicht eingehalten werden können oder unklar ist, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
In solchen Fällen sollte vor weiterer privater Finanzierung geprüft werden, ob die Fortführung außerhalb eines Verfahrens realistisch ist oder ob ein geordneter Sanierungsweg mit Gläubigereinigung oder Insolvenzplan wirtschaftlich sinnvoller sein kann.
Fazit
Die Firma privat zu finanzieren, kann in der Krise sinnvoll sein. Sie kann aber auch zu zusätzlichem privaten Verlust führen.
Entscheidend ist nicht, ob Sie bereit sind, weiteres Geld zu geben. Entscheidend ist, ob dieses Geld die Firma tatsächlich stabilisiert.
Vor jeder privaten Finanzierung sollten Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Liquiditätsbedarf, Rückstände, Fortführungsfähigkeit, Gläubigerstruktur und rechtliche Risiken geprüft werden.
Besonders wichtig ist: Wenn private Mittel nicht ausreichen, um alle wesentlichen Gläubiger vollständig zu bezahlen, sollte geprüft werden, ob das Geld besser erst nach einer Gläubigereinigung oder im Rahmen eines Insolvenzplans eingesetzt wird.
So wird private Finanzierung nicht nur zur Zahlung an einzelne Gläubiger, sondern zu einem möglichen Baustein einer geordneten Sanierung.

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