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Den Betrieb privat finanzieren in der Krise: Wann Sie vorher andere Sanierungswege prüfen sollten
Wenn Sie Ihre Firma in der Krise privat finanzieren wollen, ist das eine weitreichende Entscheidung.
Relevant dabei ist, ob durch diese Gelder die Ursache tatsächlich gelöst wird oder ob es nur der Befriedigung einzelner Gläubiger dient, ohne die Krisenursache zu lösen.
Viele Unternehmer handeln in dieser Situation aus Verantwortung. Sie wollen den Betrieb erhalten, Mitarbeiter schützen, Lieferanten bezahlen, das Finanzamt beruhigen oder eine Insolvenz vermeiden.
Jedoch sollte privates Geld in der Krise nicht vorschnell eingesetzt werden. Sie verspielen damit gegebenenfalls einen wichtigen Trumpf. Vor solchen Maßnahmen ist zu prüfen, ob die private Finanzierung wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich vertretbar und Teil einer tragfähigen Gesamtlösung ist.
Meistens wirken private Finanzierungen schnell, lösen aber nicht automatisch die Krise und sind daher nicht geeignet, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
Der praktische Vorteil dieser Option: Diese Mittel sind oft schneller verfügbar als Bankfinanzierungen, Fördermittel oder externe Investoren.
Dass damit kurzfristige Probleme gelöst werden können, liegt natürlich nahe. Oft werden zum Beispiel Löhne, Lieferanten, Miete, Steuern, Sozialabgaben, Kreditraten, Leasingraten oder wichtige Betriebsausgaben bedient.
Kurzfristig kann dadurch Druck reduziert werden.
Jedoch ergeben sich neue Fragen, vor allem, was danach passiert – um nicht erneut wenige Wochen später dieselbe Situation vorzufinden.
Wenn die Liquiditätslücke nach wenigen Tagen oder Wochen wieder entsteht, war die private Finanzierung keine Sanierung. Sie war nur eine Verschiebung.
Deshalb sollte vor jeder privaten Zahlung eine Strategie vorliegen, welche zum einen Gläubiger, jedoch auch Fortführungsaspekte berücksichtigt.
Daher: Erst prüfen, dann finanzieren
Dazu gehört zunächst die Zahlungsfähigkeit. Maßgeblich ist, ob Ihre Firma ihre fälligen Zahlungspflichten mit den verfügbaren liquiden Mitteln erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Bei GmbH und UG ist außerdem zu prüfen, ob Überschuldung vorliegt. Überschuldung liegt nach § 19 InsO vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Für Geschäftsführer ist diese Prüfung besonders wichtig. Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, können Antragspflichten nach § 15a InsO entstehen. Der Insolvenzantrag ist dann ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; das Gesetz nennt Höchstfristen von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.
Die notwendige Prüfung der Insolvenzreife kann nicht durch private Mittel ersetzt oder aufgeschoben werden. Vor allem eine vorerst überwundene Insolvenzreife kann weitere Haftungsrisiken auslösen.
Nicht jede private Zahlung verbessert die Lage
Eine private Zahlung hilft nur, wenn sie zur tatsächlichen Ursache der Krise passt.
Wenn monatlich neue Verluste entstehen, ist die Zahlung voraussichtlich keine belastbare Sanierung. Dann werden möglicherweise nur einzelne Forderungen bezahlt, was bei einer späteren erneuten Krise sogar als Begünstigung dieser Gläubiger ausgelegt werden kann.
In einer solchen Situation ist daher zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dazu können Kostenmaßnahmen, Verhandlungen mit Gläubigern, operative Restrukturierung, Gesellschafterbeiträge, Bankgespräche oder auch ein gerichtlicher Sanierungsweg gehören.
Private Finanzierung sollte deshalb nie isoliert betrachtet werden. Sie muss Teil eines Gesamtplans sein.
Vor Zahlung an Gläubiger: Insolvenzplan als Alternative prüfen
Ein besonders wichtiger Punkt wird in der Praxis häufig übersehen.
Wenn private Mittel zur Sanierung eingesetzt werden sollen, sollte vorab geprüft werden, ob diese Mittel besser innerhalb eines geordneten Verfahrens mit Insolvenzplan eingesetzt werden.
Der Unterschied zu einer vorherigen Intervention ist erheblich.
Wenn Sie vorab privates Geld einsetzen, fließt es häufig an einzelne Gläubiger. Ein Lieferant wird bezahlt, das Finanzamt erhält eine Zahlung, eine Bankrate wird bedient oder eine Vollstreckung wird abgewendet. Das kann kurzfristig helfen. Es kann aber auch dazu führen, dass Geld verbraucht wird, ohne dass alle Gläubiger in eine Gesamtlösung eingebunden sind.
Ein Insolvenzplan kann dagegen dazu dienen, die Verbindlichkeiten des Unternehmens im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens neu zu ordnen. Die Insolvenzordnung sieht den Insolvenzplan als Instrument vor, um abweichend von den gesetzlichen Regelungen eine Regelung zur Befriedigung der Gläubiger und zur Verwertung der Insolvenzmasse zu treffen.
Praktisch bedeutet das: Private Mittel können unter Umständen gezielter eingesetzt werden, wenn vorher mit den Gläubigern eine Gesamtlösung vorbereitet und diese Lösung über einen Plan umgesetzt wird.
Dann erfolgt die Zahlung nicht ungeordnet vorab an einzelne Gläubiger, sondern als Bestandteil einer abgestimmten Sanierungslösung.
Das kann insbesondere dann zu prüfen sein, wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, erhebliche Rückstände bestehen, einzelne Zahlungen die Gesamtlage nicht lösen oder eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern unrealistisch erscheint.
Warum eine Zahlung nach Einigung oft sinnvoller sein kann
Wenn private Mittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge entscheidend.
Eine Zahlung vor Einigung kann verpuffen. Sie reduziert vielleicht eine einzelne Forderung, schafft aber keine verbindliche Gesamtlösung.
Eine Zahlung nach einer Gläubigereinigung oder im Rahmen eines Insolvenzplans kann dagegen stärker wirken, weil sie an Bedingungen geknüpft werden kann. Zum Beispiel daran, dass Gläubiger auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderungen verzichten, Forderungen gestundet werden, Vollstreckungen enden oder die Fortführung des Unternehmens gesichert wird.
Deshalb sollte vor dem Einsatz privater Mittel geprüft werden:
Reicht eine außergerichtliche Einigung aus?
Ist eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens realistisch?
Müssen alle wesentlichen Gläubiger eingebunden werden?
Ist ein Insolvenzplan wirtschaftlich sinnvoller?
Sollte privates Geld erst nach Einigung mit den Gläubigern fließen?
Kann das Geld im Verfahren eine bessere Sanierungswirkung entfalten?
Diese Prüfung ist besonders wichtig, wenn die privaten Mittel nicht ausreichen, um alle fälligen Verbindlichkeiten vollständig zu bezahlen.
Wofür das private Geld verwendet wird, ist entscheidend
In der Krise ist nicht nur die Höhe der privaten Finanzierung wichtig.
Entscheidend ist auch, welche Zahlungen damit geleistet werden.
Zahlungen an Finanzamt, Krankenkassen, Banken, Schlüssellieferanten, Vermieter, Leasinggeber, Mitarbeiter oder nahestehende Personen können unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Eine Zahlung kann den Betrieb sichern. Eine andere Zahlung kann nur kurzfristig Druck reduzieren. Eine weitere Zahlung kann rechtlich sensibel sein, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Raum steht.
Deshalb sollte nicht nur gefragt werden, wie viel Geld Sie geben können. Es ist zu prüfen, welche Zahlung mit diesem Geld sinnvoll, notwendig und vertretbar ist.
Gesellschafterdarlehen, Einlage oder Sicherheit
Bei Kapitalgesellschaften muss geklärt werden, in welcher Form private Mittel eingebracht werden.
Möglich sind etwa Gesellschafterdarlehen, Einlagen, Kapitalerhöhungen, stille Beteiligungen, private Übernahme einzelner Kosten, Bürgschaften oder Sicherheiten für Bankkredite.
Jede Form hat andere Folgen.
Ein Darlehen kann einen Rückzahlungsanspruch begründen. Eine Einlage stärkt das Eigenkapital, ist aber regelmäßig nicht frei rückforderbar. Eine Bürgschaft kann dazu führen, dass private Haftung für betriebliche Schulden entsteht. Eine Grundschuld auf eine private Immobilie kann das Familienvermögen belasten.
Gerade in der Krise sollte deshalb vorab geprüft werden, warum das Geld gegeben wird, in welcher Form es gegeben wird, wofür es verwendet wird und ob eine Rückzahlung vorgesehen ist. Auch im Hinblick auf zusätzliche Geldgeber kann die Art der Deklaration ein wesentlicher Entscheidungsfaktor sein.
Private Sicherheiten besonders sorgfältig prüfen
Private Sicherheiten sollten auf keinen Fall unter Druck gestellt werden.
Das gilt insbesondere für persönliche Bürgschaften, Grundschulden auf private Immobilien, Mithaftung von Angehörigen, Verpfändung privater Vermögenswerte oder Sicherheiten zugunsten einer Bank.
Solche Sicherheiten können den Handlungsspielraum kurzfristig erweitern, erhöhen aber gleichzeitig das private Risiko erheblich. Die Sanierung des Betriebs sollte grundsätzlich vorher koordiniert sein, bevor weitere Sicherheiten eingebracht werden.
Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Stellung einer Sicherheit wirklich eine bessere Sanierungschance schafft oder ob sie nur bestehende Risiken vom Unternehmen auf das Privatvermögen verlagert.
Wann besondere Vorsicht geboten ist
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn regelmäßig privates Geld benötigt wird, Rückstände trotz Einzahlungen wachsen oder keine Liquiditätsplanung besteht.
Ebenso sorgfältig zu prüfen ist die Lage, wenn Steuern und Sozialabgaben offen sind, Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern, Zahlungszusagen nicht eingehalten werden können oder unklar ist, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
In solchen Fällen sollte vor weiterer privater Finanzierung geprüft werden, ob die Fortführung außerhalb eines Verfahrens realistisch ist oder ob ein geordneter Sanierungsweg mit Gläubigereinigung oder Insolvenzplan wirtschaftlich sinnvoller sein kann.
Fazit
Den eigenen Betrieb privat zu finanzieren, kann in der Krise sinnvoll sein. Meistens führt es jedoch ohne vollständige Strategie zu zusätzlichen privaten Verlusten.
Entscheidend ist also nicht, ob Sie bereit sind, weiteres Geld zu geben. Entscheidend ist, ob dieses Geld die Krisenursache tatsächlich stabilisiert.
Vor jeder privaten Finanzierung sollten Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Liquiditätsbedarf, Rückstände, Fortführungsfähigkeit, Gläubigerstruktur und rechtliche Risiken geprüft werden.
Besonders wichtig ist: Wenn private Mittel nicht ausreichen, um alle wesentlichen Gläubiger vollständig zu bezahlen, sollte geprüft werden, ob das Geld besser erst nach einer Gläubigereinigung oder im Rahmen eines Insolvenzplans eingesetzt wird.
So wird private Finanzierung nicht nur zur Zahlung an einzelne Gläubiger, sondern zu einem möglichen Baustein einer geordneten Sanierung.

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